Die Abstandsregeln änderten im Lauf der Zeit. Was heute gilt, galt gestern anders. So kann es durchaus sein, dass der Flieder mit seinem Grenzabstand und seiner Höhe jahrelang durchaus „korrekt“ war, es aber heute nicht mehr ist. Hier sehen Sie, was wann galt:
Laden Sie die historische Übersicht der Rechtslage hier herunter. Gilt natürlich nur für den Kanton Aargau.