Vereinbarung

Eigentümer benachbarter Grundstücke können mit
schriftlicher Vereinbarung die Pflanzenabstände aufheben oder reduzieren. Damit wird der Beseitigungsanspruch und auch das Kapprecht des Nachbarn aufgehoben. Solche Vereinbarungen gelten aber nur unter den Eigentümern, welche die Vereinbarung unterzeichnet haben. Verkauft einer der Nachbarn sein Grundstück und überträgt diese Vereinbarung nicht auf den Käufer, gilt die Vereinbarung für den neuen Eigentümer nicht. Immerhin: In der Vereinbarung kann auch die Pflicht aufgenommen werden, dass die Parteien beim Verkauf ihrer Grundstücke die Vereinbarung auf die Käuferschaft übertragen muss. Ob das wirklich geschieht, ist freilich ungewiss.

Soll die Vereinbarung sicher auch gegenüber einem neuen Eigentümer gelten, muss ein Näher- oder Grenzpflanzrechts als Dienstbarkeit notariell begründet werden – mit anschliessender Eintragung im Grundbuch. Ein gutes Notariat finden Sie hier.